Als Rentenberaterin bin ich keine Mitarbeiterin der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberaterinnen und Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen.
Rentenberater sind …
Ich habe Freude und Spaß am Sozialversicherungsrecht. Für die Menschen, die zu mir kommen oder mich kontaktieren (ich berate bundesweit), optimale Lösungen zu finden und die komplexe Themenwelt des Sozialversicherungsrechts zu erläutern, ist mein größtes Anliegen.
Seit mehr als 20 Jahren arbeite ich in unterschiedlichen Funktionen im Personalwesen eines internationalen Großkonzerns als ausgebildete Betriebswirtin (Bachelor of Arts). Dort bin ich immer wieder mit Themen rund um das Sozialversicherungsrecht betraut - sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmer-Seite. Diese Kenntnisse und Erfahrungen haben mich dazu motiviert, die Ausbildung zum gerichtlich zugelassenen Rentenberater zu absolvieren.
Die Berufsbezeichnung Rentenberaterin darf nur von entsprechend registrierten Personen geführt werden (§ 11 Abs. 4 RDG). Meine Registrierung erfolgte nach Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde durch den Präsidenten des Landgerichts Stuttgart am 22.05.2024.
Ich bin Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V. Regelmäßige Fortbildungen und der Austausch mit Kollegen/innen sichert und erweitert meine Fachkenntnis.
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