Meine Leistungen

Für Privatpersonen

Ich unterstütze Sie in Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. zum möglichen Renteneintritt, Kontenklärungen, Antragstellungen, Bescheidprüfungen für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.

Ebenso liegt mein Schwerpunkt auf internationalen Sachverhalten, z. B. bei Entsendungen oder Auswanderungen ins Ausland.

Ich erläutere Ihnen die sozialversicherungsrechtlichen Hintergründe in verständlicher Weise und unterstütze Sie vertrauensvoll bei der Absicherung und Prüfung Ihrer Anliegen. Ich stelle Rechtssicherheit her und setze Ihre Interessen gegenüber den Behörden durch.

Ich bin für Sie da. Termine können flexibel persönlich, per Videokonferenz oder auch telefonisch stattfinden. Rufen Sie mich unverbindlich an oder schreiben mir eine E-Mail.

Für Unternehmen

Der Bereich der Sozialversicherung findet in der Praxis leider (zu Unrecht) sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern wenig Beachtung. Informationen und ein solides Grundwissen können jedoch einen entscheidenden finanziellen Unterschied machen. 

Aus diesem Grund stehe ich gerne für Vorträge aus allen Bereichen der Sozialversicherung zur Verfügung, z. B. Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung im Überblick, Bedeutung der Renteninformation und des Versicherungsverlaufs, Altersrentenarten und deren Anspruchsvoraussetzungen, Internationale Auslandseinsätze und deren Auswirkungen auf die deutsche Sozialversicherung.

Kontaktieren Sie mich gerne für eine individuelle Absprache.

Meine Vergütung

Meine Dienstleistungen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.

Unverbindliches, kostenloses Erstgespräch

In einem ersten unverbindlichen und kostenlosen Telefonat (ca. 10 min) besprechen wir Ihren Bedarf und ob und wie ich Ihnen dabei helfen kann. Selbstverständlich besprechen wir dann auch die anfallenden Kosten und Leistungen transparent.

Erstberatung

Für die so genannte Erstberatung, d. h. ein erstes Beratungsgespräch, liegt die vereinbarte Vergütung bei max. 190 EUR zuzüglich gesetzlicher Auslagen. Zu Ihrer und meiner Sicherheit schließe ich stets eine Vergütungsvereinbarung ab.

Vor dem Erstgespräch lassen Sie mir bitte alle notwendigen Daten/Unterlagen zu kommen. Anhand dieser und des vorliegenden Sachverhaltes nehme ich eine Bewertung der Rechtslage vor und unterbreite Ihnen Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise.

Geht meine Tätigkeit über eine Erstberatung hinaus, ist diese entsprechend zu vergüten. Für bestimmte Leistungen (z. B. Rentenantragsstellung, Kontenklärungen) biete ich außerdem einen Festpreis an.

Sprechen Sie das Thema Kosten ohne Scheu an.

Die Kosten einer Rentenberatung hängen im Wesentlichen von dem zu behandelnden Sachverhalt und dem damit einhergehenden Aufwand ab. Einfluss nimmt auch, ob die Angelegenheit außergerichtlich, im Widerspruchsverfahren oder in Klageverfahren der 1. oder 2. Instanz erledigt werden kann. Befürchtungen bezüglich der Bezahlung sollten Sie jedoch nicht von einer Kontaktaufnahme mit mir abhalten. Üblicherweise kann bereits im Rahmen der Anbahnung eines Mandats darüber aufgeklärt werden, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. 

Kostenerstattung durch Dritte

Kosten der Rechtsberatung oder Prozessvertretung durch Rentenberater können unter Umständen von Ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet werden. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung stattfindet, hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. Eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung wird hier Klarheit bringen.

Ferner besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung für Rechtsmittelverfahren durch den Versicherungsträger selbst, sofern das Verfahren (Widerspruch, Klage, Berufung) erfolgreich war. Die diesbezüglichen Regelungen finden sich in § 63 SGB X und § 193 SGG. Über die Kostenerstattungspflicht entscheiden die Versicherungsträger bzw. die Gerichte.
 

Steuerliche Anerkennung 

Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare können im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden (BMF-Schreiben vom 20.11.1997, IV B5-S.2255-356/97). Nach der aktuellen „Positivliste“ hat das vorgenannte BMF-Schreiben weiterhin Gültigkeit. Meine Rechnung enthält einen entsprechenden Hinweis darauf.

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.